Skip to main content
  • Kosten
    im Pflegefall

Welche kosten können im Pflegefall auf Sie zukommen

Sie können die Kosten auf folgende Kostenträger aufteilen. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung.

Sprechen Sie uns an, gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kosten und Leistungen.
1. Pflegeversicherung

§45b Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • 125€ in Pflegegrad 1-5
  • Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag z.B. Spazieren, Gesellschaft

§36 Pflegesachleistung

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden durch professionelle Fachkräfte erbracht (z.B. Pflegedienst).

§37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Der Pflegebedürftige kann anstelle der Pflegesachleistungen ein Pflegegeld beantragen. Der Pflegebedürftige stellt mit dem Pflegegeld sicher, dass er durch eine geeignete Pflegeperson, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhält.

§38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung

Nimmt der Pflegebedürftige die Ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld.

➜ Hier geht es zur aktuellen Liste für ambulante Pflegeversicherungsleistungen

2. Krankenversicherung

Behandlungspflege nach einer ärztlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege

3. Pflegebedürftige (Privatrechnung)
  • Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung bei nicht vorhandenem Pflegegrad sowie bei überschreiten des Grundbetrags de vorhandenen Pflegegrades
  • Investitionskosten
  • Behandlungspflege auf eigenen Wunsch oder bei Nicht-Genehmigung der Krankenversicherung der vom Arzt verordneten Leistung
  • Sozialamt auf Antrag

Pflege­versicher­ungs­leistungen ab 2024

Pflegegrad 2

  • Pflegegeld:

    332 €

  • Sachleistung:

    761 €

  • Vollstationäre Pflege:

    770 €

Pflegegrad 3

  • Pflegegeld:

    573 €

  • Sachleistung:

    1.432 €

  • Vollstationäre Pflege:

    1.262 €

Pflegegrad 4

  • Pflegegeld:

    765 €

  • Sachleistung:

    1.778 €

  • Vollstationäre Pflege:

    1.775 €

Pflegegrad 5

  • Pflegegeld:

    947 €

  • Sachleistung:

    2.200 €

  • Vollstationäre Pflege:

    2.005 €