Auch private Pflegekräfte werden mal krank oder sollten in regelmäßigen Abständen Erholungsurlaub nehmen, um sich danach wieder in vollem Umfang ihrem zu pflegenden Mitmenschen widmen zu können. Sie ermöglichen Pflegebedürftigen ein relativ selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Diese Aufgabe ist nicht zu unterschätzen. Daher haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn ihr eigentlicher Pfleger verhindert ist. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme einer Ersatzpflege durch ihre Pflegeversicherung.
Wenn Sie in absehbarer Zeit einen Ersatzpfleger oder als Pflegekraft Erholung benötigen, lassen Sie sich von unserem kompetenten Pflegedienst aus der Umgebung von Langen beraten.