Private Pflegekräfte, professionelle Pfleger wie pflegende Angehörige, übernehmen eine Aufgabe von unschätzbarem Wert für ihre zu pflegenden Mitmenschen: Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, ihr Leben möglichst selbstständig und selbstbestimmt im häuslichen Umfeld weiterzuführen. Damit sie das auch langfristig gewährleisten können, sollten sie in regelmäßigen Abständen Erholungsurlaub nehmen. In solchen Fällen oder auch wenn private Pfleger krank oder anderweitig verhindert sind, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt für eine Maximaldauer von bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Kosten für einer Ersatzpflege.
Wenn Sie in absehbarer Zeit Ersatzpflege beanspruchen müssen oder als Pflegekraft verhindert sein werden, wenden Sie sich an unseren Pflegedienst für Neu-Isenburg. Wir beraten Sie gerne und umfassend zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Verhinderungspflege.